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   BPatG, 12.10.2011 - 28 W (pat) 66/09   

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BPatG, 12.10.2011 - 28 W (pat) 66/09 (https://dejure.org/2011,13701)
BPatG, Entscheidung vom 12.10.2011 - 28 W (pat) 66/09 (https://dejure.org/2011,13701)
BPatG, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 28 W (pat) 66/09 (https://dejure.org/2011,13701)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Unterscheidungskraft der Wortmarke "Harmony" für Produkte aus dem Bereich Anstrichmittel, Farben und Lacke

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Harmony" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Harmony" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 12.10.2011 - 28 W (pat) 66/09
    Obwohl Marken daneben auch noch weitere rechtlich geschützte Funktionen ausüben, ist die Herkunftsfunktion nach ständiger Rechtsprechung als ihre Hauptfunktion anzusehen (vgl. EuGH GRUR 2009, 756, 761, Rdn. 58 - L"Oréal; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014, Rdn. 27 - BioID; BGH GRUR 2008, 710, Rdn. 12 - VISAGE).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus BPatG, 12.10.2011 - 28 W (pat) 66/09
    Obwohl Marken daneben auch noch weitere rechtlich geschützte Funktionen ausüben, ist die Herkunftsfunktion nach ständiger Rechtsprechung als ihre Hauptfunktion anzusehen (vgl. EuGH GRUR 2009, 756, 761, Rdn. 58 - L"Oréal; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014, Rdn. 27 - BioID; BGH GRUR 2008, 710, Rdn. 12 - VISAGE).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 12.10.2011 - 28 W (pat) 66/09
    Obwohl Marken daneben auch noch weitere rechtlich geschützte Funktionen ausüben, ist die Herkunftsfunktion nach ständiger Rechtsprechung als ihre Hauptfunktion anzusehen (vgl. EuGH GRUR 2009, 756, 761, Rdn. 58 - L"Oréal; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014, Rdn. 27 - BioID; BGH GRUR 2008, 710, Rdn. 12 - VISAGE).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 12.10.2011 - 28 W (pat) 66/09
    Die Eintragung einer Marke kommt somit nur dann in Betracht, wenn ein Zeichen die notwendige Unterscheidungskraft aufweist, um diese Herkunftsfunktion erfüllen zu können (vgl. BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rdn. 18 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).
  • BPatG, 16.11.2023 - 30 W (pat) 84/21
    Insoweit hat HARMONY vorliegend zumindest Anklänge an ein warenanpreisendes Versprechen (vgl. BPatG 28 W (pat) 66/09 - Harmony), so dass die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke insgesamt als leicht unterdurchschnittlich einzustufen ist.
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